Neue Einreisebestimmungen in Südafrika
Ab dem 1. Oktober 2014 ändern sich die Einreisebestimmungen für Personen unter 18. Für Minderjährige, die nach Südafrika einreisen bzw. aus Südafrika ausreisen, sind folgende Unterlagen mitzuführen:
Eine internationale vollständige Geburtsurkunde aus der beide Eltern hervorgehen. Diese stellt jedes Einwohnermeldeamt/Bürgeramt aus.
Zudem ist eine Reisevollmacht erforderlich, sollte der Minderjährige nur in Begleitung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigen reisen. Die Reisevollmacht wird ebenfalls vom Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt beglaubigt. Dabei ist zu beachten, dass beide Elternteile die Vollmacht auf dem Amt zu unterschreiben haben. Zusätzlich werden eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils verlangt. bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde). Reisevollmachtvordrucke können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Wenn Personen, mit einem Minderjährigen reisen, welches nicht ihre eigenes Kind ist, muss eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorliegen.
Minderjährige die unbegleitet reisen, müssen darüber hinaus bei der Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.
Es wird dringend empfohlen die Dokumente in englischer Sprache vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Einreisebestimmungen sich jederzeit ändern können. Abschließende und verbindliche Auskünfte kann Ihnen nur das Department of Home Affairs bzw. die südafrikanische Auslandsvertretung geben.