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Afrikarma
06.07.2015

Reiseversicherungen

Reiserücktrittversicherung zahlt nicht bei Vorerkrankung

Wir empfehlen jedem Kunden nachdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung bestehend mindestens aus Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung.

Nun stellte jüngst ein Kunde folgende Frage: "Schützt eine Reiserücktrittversicherung bei einem Reiserücktritt, der durch einen Vorerkrankung ausgelöst wird?"

Wir haben bei drei großen Reiseversicherungen nachgefragt und die Antwort war jedesmal negativ. Nach deren Aussage sind Vorerkrankungen prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Als Vorerkrankung gilt in der Regel jede Erkrankung die innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Buchungszeitpunkt ärztlich behandelt wurde. Sie gilt auch dann nicht, wenn zum Buchungszeitpunkt die Reise mit der dann vorhandenen Schwere der Vorerkrankung problemlos hätte durchgeführt werden können und erst eine Verschlechterung des Krankheitsbildes zu einem späteren Zeitpunkt den Reiserücktritt notwendig machte.

Wichtig: Wir sind keine Versicherungsprofis und können nicht ausschließen, dass es irgendwo im Versicherungsmarkt Policen gibt, die abweichende Regelungen aufweisen. Allerdings haben wir bei den Recherchen zum Thema den starken Eindruck gewonnen, dass es hier um einen ehernen Versicherungsgrundsatz handelt, bei dem es keine Ausnahmen gibt. Sollten Sie also eine Vorerkrankung aufweisen, klären Sie bitte unbedingt mit Ihrer Versicherung welcher Versicherungsschutz für Sie genau gilt.