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Afrikarma
21.05.2015

FAQ - Südafrika Reisebestimmungen für Kinder

Reisen nach, durch oder über Südafrika mit minderjährigen Kindern

Bitte beachten Sie die außergewöhnlichen Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren bei der Einreise nach Südafrika. Die Informationen dienen Ihrer Orientierung. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte. Bitte informieren Sie sich bei den Botschaften im Detail nach den Anforderungen.

  1. Es muss ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass mitgeführt werden (keine vorläufigen Reisepässe). Der Kinderreisepass darf nicht mit einem Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein.
  2. Es muss grundsätzlich ein Original oder eine beglaubigte Kopie der internationalen Geburtsurkunde in englischer Sprache mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
  3. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine notariell beglaubigte eidesstattlichen Versicherung der Zustimmung zur konkreten Reise („affidavit“) nebst beglaubigter Passkopie und Kontaktdaten der nichtanwesenden Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache vorzulegen. Diese Vollmacht darf nicht älter als 6 Monate sein.
  4. Wenn sich die Sorgeberechtigten von den in der internationalen Geburtsurkunde genannten Eltern unterscheiden, ist grundsätzlich ein gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie in englischer Sprache erforderlich.
  5. Sind die aus der internationalen Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern oder ein Elternteil nicht sorgeberechtigt oder verstorben, so dass deren Einverständniserklärung nicht erforderlich ist, muss dies urkundlich per gerichtlichem Beschluss über das das alleinige Sorgerecht bzw. Negativbescheid des deutschen Jugendamtes bei in Deutschland wohnhaften Jugendlichen bzw. Sterbeurkunde jeweils in englischer Sprache nachgewiesen werden.
  6. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige im Zielland reisen soll.

Es ist wichtig, dass sich Reisende mit minderjährigen Kindern frühzeitig mit den Bestimmungen vertraut machen. Die Ausstellung der mitzuführenden Dokumente kann mit Bearbeitungszeiten verbunden sein, was bei der Reisevorbereitung unbedingt zu berücksichtigen ist.

Afrikarma-Kunden steht bei Fragen oder Beratungsbedarf zu diesem Thema ihr jeweiliger Kundenbetreuer bzw. das Afrikarma Service-Team gern zur Verfügung.